Steuerfachangestellte/r

Bild zeigt Jennifer Hof, Auszubildende zur Steuerfachangestellten

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Erfahre mehr unter www.mehr-als-du-denkst.de

Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:                                              

  • Erstellen der Finanzbuchführungen
  • Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen 
  • Vorbereiten von Jahresabschlüssen
  • Bearbeiten von Steuererklärungen 
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Auskunft erteilen an Mandanten

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.                    

Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende  Fachgebiete:

  • Steuerwesen
    Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer                                    
  • Rechnungswesen
    Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lohn- und Gehaltsabrechnung                                                
  • Betriebswirtschaft                                             
  • Wirtschaftsrecht

 

 

10 gute Gründe Steuerfachangestellte/r zu werden

10 gute Gründe, um Steuerfachangestellte/r zu werden.

Wenn Du wissen willst, ob der Beruf was für Dich ist, dann mach den Eignungstest! unter https://eignungstest.mehr-als-du-denkst.de/

Hier findest Du eine Liste ausbildungsbereiter Kanzleien im Kammerbezirk

 

 

Imagefilm Steuerfachangestellter

Die Bundessteuerberaterkammer stellt vor: Ihren Imagefilm zum zukunftssicheren, anspruchsvollen, abwechslungsreichen Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter.

Werbevideo: Werde Steuerfachangestellte/r!

Öffnet Youtube.de mit Video Werde Steuerfachangestellte/r!

Werbefilm der Agentur für Arbeit zum Beruf des/der Steuerfachangestellten

Sehen Sie hier einen Werbefilm der Agentur für Arbeit zum Beruf des/der Steuerfachangestellten.

 

 

Zur Website www.mehr-als-du-denkst.de

Als Steuerfachangestellte/r haben Sie

  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und
  • die Fähigkeit zu analytischem Denken.


Sie sind:

  • kontaktfreudig
  • bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung
  • und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.


Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung.

Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife, mit Abschluss einer Höheren Handelsschule oder Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese Ausbildung mit. 

Ein Tag in der Steuerberaterpraxis

  • Anna ist Auszubildende zur Steuerfachangestellten im dritten Ausbildungsjahr.
  • Sie kommt um 8.00 Uhr in die Praxis. Wie jeden Morgen schaltet sie als erstes ihren PC ein. Für die Mandantenbesprechung ihrer Chefin, der Steuerberaterin Weber, mit dem Geschäftsführer des Autohauses Neumann, Herrn Friedrich, am Nachmittag, muss sie dringend noch einige Buchhaltungsunterlagen vorbereiten. Sie beginnt mit dem Kontieren der letzten Bankauszüge und gibt die Buchungen sofort in das Buchhaltungsprogramm ein.
  • Die Summen- und Saldenliste und die üblichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen druckt sie aus. Sie klärt noch einige Fehlbuchungen und berichtigt sie gleich am PC.
  • So, das wäre geschafft, jetzt eine Tasse Kaffee, einen Snack und dann geht´s weiter.
  • Ihr Kollege Philipp, ein erfahrener Steuerfachwirt, bespricht mit ihr die Reihenfolge der noch zu erledigenden Arbeiten. Er steht Ihr immer mit Rat und Tat zur Seite.
  • Für einen anderen Mandanten prüft sie noch den heute vom Finanzamt eingegangenen Einkommensteuerbescheid.
  • Da Mitte des Monats die Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter des Autohauses anstehen, schließt Anna auch die Lohnbuchhaltung ab. Sie telefoniert mit der AOK, um einige Unklarheiten wegen der Krankenversicherung einer beim Autohaus beschäftigten Aushilfe zu klären.
  • Endlich Mittagspause. Etwas Zeit zu relaxen.
  • Um 14.00 Uhr kommt Herr Friedrich zur Besprechung. Zusammen mit ihrer Chefin besprechen sie die vorbereiteten Unterlagen. Schön, dass sie Herrn Friedrich nun endlich mal persönlich kennen lernt, nachdem sie schon oft miteinander telefoniert haben.
  • Kurz nach 15.00 Uhr geht es mit der monatlichen praxisinternen Fortbildung zu aktuellen Neuerungen im Steuerrecht weiter. Vor ihrem Feierabend erledigt sie noch schnell die notwendige Ablage und die Ausgangspost.
  • Eine Menge Arbeit, die immer fristgerecht erledigt werden muss. Aber daran hat sich Anna schnell gewöhnt. Morgen, Freitag, ist Berufsschule und dann geht´s ab in das verdiente Wochenende.

Die Karriere

Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in.

Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschliessender erfolgreicher Steuerfachwirtprüfung ist der erste Schritt zum/zur Steuerberater/in.

Bereits nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen - und die Karriere mit der eigenen Selbstständigkeit zu krönen.

Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.

Ausbildungsmessen

Die Steuerberaterkammer Nordbaden wird voraussichtlich auf folgenden Ausbildungsmessen mit ihrem Stand vertreten sein:

Ausbildungsmesse Mittelbaden, BadnerHalle Rastatt

Freitag, 12. Juli 2024 - 8.00 Ihr bis 16.00 Uhr

 

Ausbildungsmesse Baden-Baden, Kongresshaus Baden-Baden

Dienstag 9. Juli 2024 - 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Ausbildungsmesse Jobs for future, Maimarktgelände, Mannheim

WHAT-Weinheimer Ausbildungs- und Studientag, Stadthalle Weinheim

Mittwoch, 26. Juni 2024 – 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Donnerstag, 22. Februar 2024 bis Samstag, 24. Februar 2024 – jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Ausbildungsmesse Einstieg Beruf, dm-Arena, Karlsruhe

Samstag, 20. Januar 2024 - 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Berufsinformationsabend der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, Weinheim

Dienstag, 21. November 2023 – 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Jahrmarkt der Berufe, Theodor-Heuss-Realschule, Walldorf

Mittwoch, 25. Oktober 2023 - 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Ausbildungsplattform Stutensee, Messezelt Festplatz Stutensee

Samstag, 7. Oktober 2023 - 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Ausbildungsmesse Beruf aktuell 2023, CongressCentrum, Pforzheim

Samstag, 1. Juli 2023 – 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Markt der Berufe - Sprungbrett Ausbildung, Sport- und Kulturhalle, Ubstadt 

Samstag, 22. April 2023 - 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Ausbildungsmesse der Ludwig-Erhard-Schule, Pforzheim

Donnerstag, 2. Februar 2023 – 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Bundesweite Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse

Herzlich Willkommen bei der Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse der Steuerberaterkammer Nordbaden. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche eines Ihren Ansprüchen gerechten Ausbildungs- oder Praktikumsplatzes behilflich.

>>> Hier können Sie alle Angebote anzeigen

>>> Hier können Sie ein Ausbildungs- oder Praktikumsplatzgesuch aufgeben

 

Alternativ können Sie sich auch direkt bei Steuerberatern bzw. deren Gesellschaften bewerben oder  die Arbeitsagenturen nach freien Ausbildungsstellenfragen.

 

 

Informationen zur Berufsausbildung

Hier finden Sie die aktuellen Ausgaben der mehrmals im Jahr erscheinenden "Informationen zur Berufsausbildung" im PDF-Format.

Sie benötigen zur Anzeige der "Informationen zur Berufsausbildung" den AcrobatReader der Firma Adobe, den Sie sich kostenlos von deren Homepage Adobe.com herunterladen können.

Informationen zur Berufsausbildung Folge 1/2024 (PDF)

Informationen zur Berufsausbildung Folge 5/2023 (PDF)

Informationen zur Berufsausbildung Folge 4/2023 (PDF)

 

Informationen zur Berufsausbildung Folge 3/2023 (PDF)

Informationen zur Berufsausbildung Folge 2/2023 (PDF)

Informationen zur Berufsausbildung Folge 1/2023 (PDF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZWISCHENPRÜFUNG 2023

I.

Gemäß § 7 der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten“ ist die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchzuführen. Die gemäß § 48 Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Zwischenprüfung für Auszubildende im Jahr 2023 wird landeseinheitlich am

Mittwoch, 25. Januar 2023

9.30 Uhr bis 12.30 Uhr

durchgeführt.

Sie findet für die Auszubildenden im nördlichen Teil des Kammerbezirks in

MANNHEIM
Rheingoldstraße 215 – 217
Großer Saal der Rheingoldhalle Mannheim-Neckarau

und für die Auszubildenden im südlichen Teil in

KARLSRUHE
Rubensstraße 21
Großer Saal der Badnerlandhalle in 76149 Karlsruhe-Neureut

statt.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks bis spätestens

Freitag, 25. November 2022

 

II.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für alle Auszubildenden Pflicht, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung in einem Ausbildungsverhältnis befinden und deren Ausbildungszeit planmäßig bis zum 30. September 2024 beendet sein wird.

III.

Zur Zwischenprüfung werden auf Antrag ferner Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungszeit nach dem 30. September 2024 endet, sofern ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung 2023 vorgesehen ist.

IV.

Gemäß § 35 Absatz 2 Satz 2 Berufsbildungsgesetz ist die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Absatz 1 JArbSchG gemeinsam mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung von denjenigen Auszubildenden vorzulegen, die bis zum 25. Januar 2023 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

V.

Die Zwischenprüfung ist gebührenfrei.

VI.

Gegenstand der Prüfung sind die unter § 27 Absätze 2 und 3 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen und von Zwischenprüfungen bezeichneten Prüfungsgebiete. Diese sind im Ausbildungsnachweisheft für das erste Ausbildungsjahr alle Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse 4.2 d) sowie 4.3 des zweiten Ausbildungsjahres (gegebenenfalls mit „ZP“ gekennzeichnet). Die Prüfung erfolgt in Form von Testaufgaben, die einheitlich für das Land Baden-Württemberg erstellt werden.


Hier finden Sie den Anmeldevordruck zur Zwischenprüfung (PDF).

 

 

Abschlussprüfung 2023

I.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2024 findet parallel zur Schulabschlussprüfung vom 9. bis 11. Mai 2023 statt.

Die genaue Terminierung der einzelnen Prüfungsgebiete wird in den Prüfungsladungen mitgeteilt.


Die Anmeldung zur Prüfung erbitten wir bis spätestens Montag, 13. Februar 2023 (Eingang Kammer) durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Anmeldungen ohne die in § 9 Absatz 3 der Prüfungsordnung
angegebenen Unterlagen nicht bearbeitet werden können. Somit kann auch keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.

II.

Die Voraussetzungen zur Zulassung für die Abschlussprüfung richten sich nach den Bestimmungen
des Berufsbildungsgesetzes. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen,

1. wer die vereinbarte und von der Kammer anerkannte Ausbildungszeit bereits zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit bis zum 30. September 2020 endet und wessen Berufsausbildungsverhältnis in dem bei der Kammer geführten Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist;


2. wer die Ausbildung zu einem früheren Zeitpunkt beendet hat und die versäumte Abschlussprüfung nachholen oder eine nichtbestandene Abschlussprüfung wiederholen will;


3. auf wen die Vorschriften des § 64ff. BBiG (Berufsausbildung Behinderter) zutrifft.

Der Auszubildende kann gemäß § 45 Absatz 1 BBiG auf Antrag nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Dabei soll eine Ausbildungszeit von zwei Jahren nicht unterschritten werden. Bei der Beurteilung der Leistungen eines Auszubildenden im Rahmen der Durchführung eines Anhörungsverfahrens aufgrund eines Antrages auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind strenge Maßstäbe anzulegen. Die Erfahrungen der vorangegangenen Jahre haben gezeigt, dass es in aller Regel nicht im Interesse eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses des Auszubildenden liegt, wenn er über seinem tatsächlichen Leistungsniveau beurteilt wird, nur um eine frühere Prüfungs-zulassung zu erreichen.

III.

Zur Abschlussprüfung wird nach § 45 Absatz 2 BBiG gleichfalls zugelassen, wer nachweist, dass er min-destens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, bei einer Person, die die fachliche Eignung nach § 30 BBiG besitzt, hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prü-fung rechtfertigen. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.


Nach § 45 Absatz 3 BBiG werden Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

IV.

Die Zulassung zur Prüfung kann widerrufen werden, wenn sie aufgrund von gefälschten Unterlagen
oder unrichtigen Angaben ausgesprochen worden ist.

V.

Innerhalb der Anmeldung besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Einverständniserklärung zur namentlichen Nennung des Auszubildenden bzw. Ausbildenden in den regionalen Medien. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Eine tatsächliche Nennung wird hiermit nicht garantiert.

Der Anmeldevordruck für die Abschlussprüfung ist Bestandteil der Informationen zur Berufsausbildung Follge 5/2022 (PDF).

Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen der Steuerberaterkammer Nordbaden

Die angebotenen überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen der Steuerberaterkammer Nordbaden werden regelmäßig in den mehrmals im Jahr erscheinenden "Informationen zur Berufsausbildung" angekündigt.

Die jeweils aktuelle Ausgabe finden Sie hier im pdf-Format wieder.

Sie benötigen für die Anzeige der "Informationen zur Berufsausbildung" den Acrobat Reader der Firma Adobe, den Sie kostenlos von deren Homepage Adobe.com downloaden können.

Aktuelle "Informationen zur Berufsausbildung" (PDF)

Kollegwoche Grundkurs für Auzubildende"

Der Grundkurs gibt den Auszubildenden bereits zu Beginn ihrer betrieblichen und schulischen Ausbildung einen systematischen Überblick über die Hauptgebiete des Ausbildungsstoffes. Es werden die grundlegenden Begriffe des Steuerrechts erläutert und im Rahmen des vier Unterrichtstage umfassenden Kurses besonderes Gewicht auf die Vermittlung eines Basiswissens im Bereich der Buchführung gelegt. Damit soll die baldige Integration in die tägliche Arbeit der Praxis erleichtert und gefördert werden.
In diesem Zusammenhang wird der steuerrechtliche Teil des Grundkurses für Auszubildende um den praxis- und kanzleiorientierten Teil: "Kleiner Knigge für Auszubildende – Auch ich repräsentiere die Kanzlei" ergänzt.

Die Bedeutung guter Umgangsformen - gerade auch im beruflichen Umfeld - sollte nicht unterschätzt werden. Ein Mandant, der stilvoll empfangen, betreut und verabschiedet wird, wird gerne wiederkommen. Die Art und Weise, wie Mitarbeiter mit Mandanten umgehen, bestimmt in hohem Maße den bleibenden Eindruck der ganzen Kanzlei. Ziel des Seminars ist es, allgemein gültige Umgangsformen aufzufrischen und darüber hinaus das eigene und das fremde Verhalten zu verstehen: Wie wirke ich auf mein Gegenüber, wie werde ich wahrgenommen?

Folgende Inhalte werden den Teilnehmern vermittelt:

    Moderne Umgangsformen – das ABC der Höflichkeit
    Wertewandel und soziale Kompetenz
    Angemessene Kleidung
    Souveränes auftreten – Etikette innerhalb der Kanzlei und im Umgang mit Dritten
    Die korrekte Vorstellung und Begrüßung
    Selbst- und Zeitmanagement
    Exkurs: Die Korrekte Haltung bei Tisch
    Tischpartner und die Kunst des kleinen Gesprächs: Smalltalk
    Achtung: Fettnäpfchen!

Ausbildungsplan

 Der Ausbildungsplan des Grundkurses weist nachstehende Gliederung der Stoffgebiete auf:

I.       Einführung in die Hauptsteuerarten

II.      Grundzüge des Rechnungswesens

III.     Allgemeine Rechtsgrundlagen

IV.     Kleiner Knigge für Auszubildende –
         Auch ich repräsentiere die Kanzlei

Methode und Referenten

Der Unterricht umfasst die praxisorientierte Darstellung der wichtigsten Grundbegriffe aus dem Bereich des betrieblichen Rechnungswesens, der Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer sowie einen Überblick über das Steuersystem und den Aufbau der Finanzverwaltung. Das Seminar vermittelt ferner das Basiswissen zum Thema: Umgangsformen kennen – sicher auftreten – positiv wirken.

Entsprechend der Zielsetzung des Kurses wirken bei der Durchführung ausschließlich erfahrene Lehrkräfte mit, um die enge Verbindung des zu vermittelnden Stoffes mit den betrieblichen Erfordernissen zu gewährleisten.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kollegwoche "Buchführung und Vorbereitung des Jahresabschlusses"


Neben den prüfungsvorbereitenden überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und dem Grundkurs bietet die Kammer die "Kollegwochen" für Auszubildende an.

Diese als Blockunterricht in einer Woche durchgeführte Intensivschulung ermöglicht in Ergänzung zu dem in der Berufsschule vermittelten theoretischen Grundwissen in den berufsspezifischen Fächern die Vertiefung des Stoffes unter Berücksichtigung der Belange der Praxis.

 Zu den Stoffgebieten  "Buchführung und Vorbereitung Jahresabschluss", "Einkommensteuer", "Umsatzsteuer", "Abgabenordnung, Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer" sowie "Jahresabschluss und Gewerbesteuer" wird jährlich jeweils eine Kollegwoche durchgeführt.

Als erste Veranstaltung in dieser Folge bietet die Kammer  am Ende des 1. Ausbildungsjahres die Kollegwoche "Buchführung und Vorbereitung des Jahresabschlusses" an.

Methode und Dozenten

Der Unterricht umfasst die praxisorientierte Vermittlung der für die Ausbildung relevanten Bereiche der Buchführung und der Vorbereitung des Jahresabschlusses.

Die Vermittlung des Unterrichtsstoffes erfolgt durch erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs, der Finanzverwaltung und der Berufsschule.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kollegwoche Einkommensteuer

Neben den prüfungsvorbereitenden überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und dem Grundkurs bietet die Kammer die „Kollegwochen“ für Auszubildende an.

Diese als Blockunterricht in einer Woche durchgeführte Intensivschulung ermöglicht in Ergänzung zu dem in der Berufsschule vermittelten theoretischen Grundwissen in den berufsspezifischen Fächern die Vertiefung des Stoffes unter Berücksichtigung der Belange der Praxis.

Als zweite Veranstaltung in dieser Folge bietet die Kammer zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres die Kollegwoche Einkommensteuer an.

Methode und Referenten

Der Unterricht umfasst die praxisorientierte Vermittlung der für die Ausbildung relevanten Bereiche der Einkommensteuer.

Die Vermittlung des Unterrichtsstoffes erfolgt durch erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs und der Finanzverwaltung.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kollegwoche Jahresabschluss und Gewerbesteuer

Als weitere Veranstaltung in dieser Folge bietet die Kammer in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres die Kollegwoche Jahersabschluss und Gewerbesteuer an.

Methode und Dozenten

Der Unterricht umfasst die praxisorientierte Vermittlung der für die Ausbildung relevanten Bereiche des Jahresabschlusses und der Gewerbesteuer.

Die Vermittlung des Unterrichtsstoffes erfolgt durch erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs, der Finanzverwaltung und der Berufsschule.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kollegwoche Umsatzsteuer

Als vierte Veranstaltung in der Kollegfolge bietet die Kammer am Ende des 2. Ausbildungsjahres die Kollegwoche Umsatzsteuer an.

Methode und Dozenten

Der Unterricht umfasst die praxisorientierte Vermittlung der für die Ausbildung relevanten Bereiche der Umsatzsteuer.

Entsprechend der Zielsetzung der Kollegwoche wirken bei der Durchführung erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs und der Finanzverwaltung mit.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kolleg zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung

Zur Vorbereitung der Auszubildenden auf die Zwischenprüfung führt die Kammer Mitte des 2. Ausbildungsjahres ein Kolleg in Form einer Wochenendschulung durch.

Das Kolleg bietet den Auszubildenden die Möglichkeit einer abschließenden zusammengefassten Wiederholung der aus der Praxis gewonnenen steuer- und allgemeinrechtlichen Kenntnisse.

Um ein intensives Arbeiten zu gewährleisten, ist die Zahl der Teilnehmer an dieser Veranstaltung auf maximal 40 begrenzt.
Methode und Referenten

Der Unterricht umfasst die Darstellung des Ausbildungsstoffes sowie dessen Vertiefung in der Behandlung praktischer Fälle.

Ausgewählte Aufgaben unterstützen eine gezielte Vorbereitung auf die Stoffdarstellung.

Ein Test in programmierter Form (Multiple-Choice-Verfahren) dient einer umfassenden Kontrolle der Beherrschung des notwendigen Wissensstoffes. Er gibt zugleich die Möglichkeit des vertraut Werdens mit der in der Zwischenprüfung zur Anwendung gelangenden Prüfungsmethode. Die Besprechung der Testfragen erfolgt direkt im Anschluss an den Test im Unterricht.

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs wirken bei der Durchführung erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs, der Finanzverwaltung und des staatlichen Schulwesens mit. Diese Zusammensetzung des Lehrkörpers bietet die Gewähr für eine enge Verbindung von theoretischem Wissen, schulischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen.
Ausbildungsplan

Das Kolleg umfasst insgesamt 33 Unterrichtsstunden, die sich wie folgt gliedern:
I      Steuersystematik und Berufsrecht    3 Stunden
II     Einkommensteuer und Lohnsteuer    8 Stunden
III    Umsatzsteuer    4 Stunden
IV     Buchführung und Bilanzierung    7 Stunden
V      Bürgerliches Recht, Handelsrecht und sonstige Rechtsgebiete    8 Stunden
        Test    1 Stunde
        Testbesprechung    2 Stunden

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kollegwoche "Abgabenordnung, Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer"

Neben den prüfungsvorbereitenden überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und dem Grundkurs bietet die Kammer die „Kollegwochen“ für Auszubildende an.

Diese als Blockunterricht in einer Woche durchgeführte Intensivschulung ermöglicht in Ergänzung zu dem in der Berufsschule vermittelten theoretischen Grundwissen in den berufsspezifischen Fächern die Vertiefung des Stoffes unter Berücksichtigung der Belange der Praxis.

Als letzte Veranstaltung in der Kollegfolge bietet die Kammerzu Beginn des 3. Ausbildungsjahres die Kollegwoche "Abgabenordnung, Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer" an.

Methoden und Referenten

Der Unterricht umfasst die praxisorientierte Vermittlung der für die Ausbildung relevanten Bereiche der Abgabenordnung, des Bewertungsrechts und der Erbschaftsteuer. Aufgrund der wesentlich größeren Bedeutung der Abgabenordnung (AO) im aktuellen Ausbildungs- und Lehrplan - die AO ist seit der Abschlussprüfung 2000 auch im schriftlichen Teil der Prüfung prüfungsrelevant - wurde dieser Teil der Kollegwoche auf Kosten der geringeren Bedeutung des Bewertungsrechts und der Erbschaftsteuer ausgedehnt. Der Teilbereich AO umfasst 30 Stunden, der des Bewertungsrechts und der Erbschaftsteuer 8 Stunden.

Die Vermittlung des Unterrichtsstoffes erfolgt durch erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs und der Finanzverwaltung.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

Kolleg zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

 Zur Vorbereitung der Auszubildenden auf die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte" führt die Steuerberaterkammer Nordbaden alljährlich ein 17 Unterrichtstage umfassendes Kolleg durch.

Dabei wird in einem ersten Teil den Teilnehmern die Möglichkeit einer abschließenden zusammengefassten Wiederholung der für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung relevanten Gebiete des Ausbildungsstoffes gegeben. In dem nach dem schriftlichen Teil der Prüfung anberaumten zweiten Teil werden dann die im ersten Teil nicht berücksichtigten, aber zusätzlich für die mündliche Prüfung relevanten Gebiete des Ausbildungsstoffes behandelt.

Methode und Referenten

Der Unterricht umfasst die Darstellung des Ausbildungsstoffes sowie dessen Vertiefung im Hinblick auf die beiden Teile der Abschlussprüfung. Dabei besteht auch die Möglichkeit,    Lücken im Wissensstand zu schließen, die darauf zurückzuführen sind, dass bestimmte Stoffgebiete im Berufsschulunterricht nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden. Darüber hinaus werden Zusammenhänge zwischen den einzelnen Lehrstoffbereichen herausgearbeitet sowie der Bezug zwischen Ausbildungsstoff und Praxis intensiviert.

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs wirken bei der Durchführung erfahrene Lehrkräfte des steuerberatenden Berufs, der Finanzverwaltung und des staatlichen Schulwesens mit. Diese Zusammensetzung des Lehrkörpers bietet Gewähr für eine enge Verbindung von theoretischem Wissen, schulischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen.

Ausbildungsplan

Das Kolleg umfasst insgesamt 88 Unterrichtsstunden:

Teil I:

a)Steuerlehre
ESt10 Stunden
USt10 Stunden
GewSt  4 Stunden
AO, Berufsrecht  6 Stunden
KSt, LSt  7 Stunden
b)Rechnungswesen
Buchführung, Bilanzsteuerrecht/Bewertung16 Stunden
c)Wirtschafts- und Sozialkunde
BWL-spezifische Schwerpunkte19 Stunden
72 Stunden

Neben der reinen Wissensvermittlung werden in den genannten Stoffgebieten auch Prüfungsaufgaben geübt.

Teil II:

a)BWL-spezifische Schwerpunkte                 5 Stunden
BewG, ErbSt, GrundSt  7 Stunden
AO, Berufsrecht  4 Stunden
16 Stunden

 

 

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ind den Informationen zur Berufsaubildung.

 

Crashkurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Um eine mündliche Prüfung erfolgreich zu absolvieren, genügt es oft nicht, den relevanten Wissensstoff erarbeitet und präsent zu haben, sondern der Prüfungskandidat muss in der besonderen Situation, die eine mündliche Prüfung darstellt, in der Lage sein, den Inhalt der Fragen rasch zu erfassen und eine Antwort zu formulieren.

Die Erfahrung der Prüfungsausschüsse hat gezeigt, dass die Bewältigung dieser Anforderungen oft infolge von Unkenntnis der Prüfungssituation und daraus folgender Unsicherheit zu einer Beeinträchtigung der Prüfungsleistungen und -ergebnisse führen kann. Die Kammer bietet als weitere die Prüfungsvorbereitung unterstützende Maßnahme deshalb alljährlich einen Crashkurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung an, der zeitlich zwischen schriftlichem und mündlichem Teil der Prüfung angesiedelt ist.

Methode und Referenten

Die Maßnahme umfasst insgesamt vier Unterrichtsstunden, an denen die Teilnehmer unter Prüfungsbedingungen mit dem Ablauf des Prüfungsverfahrens vertraut gemacht werden und anschließend an den „Prüfungsdurchgang“ die Möglichkeit haben, Verständnis- und Sachfragen mit dem „Prüfungsausschuss“ zu erörtern.

Durchführung

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular wird denjenigen Teilnehmern der Abschlussprüfung, die zur mündlichen Prüfung zugelassen werden gesondert übermittelt.

Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten

Eine Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten im Kammerbezirk Nordbaden richtet sich nach den von der Kammer erlassenen "Regelungen für die berufliche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung.

Diese hannn hier (PDF) heruntergeladen werden.