Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin

Für Steuerfachangestellte ist berufliche Fortbildung unerlässlich.

Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur einstellen, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt wird.

Für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.

Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien.

Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens eine Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in erteilen die Steuerberaterkammern.

 

Prüfungstermine zum/zur Steuerfachwirt/in

Die schriftliche Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in findet in der Regel im Dezember statt. Die schriftliche Prüfung im Jahr 2023 wurde wie folgt terminiert:

Fortbildungsprüfung Winter 2023/2024:              6. bis 8. Dezember 2023

Die mündliche Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in findet in der Regel im Februar/März statt (Änderungen jeweils vorbehalten).

Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Umfang von midestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter,  Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit im Umfang von midestens 16 Wochenstundenauf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre praktische im Umfang von midestens 16 Wochenstunden Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

     

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.

Prüfungsanforderungen

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

  • Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
  • Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung, Grundzüge des Gesellschaftsrecht)

Die Prüfung umfasst die nachfolgenden Prüfungsgebiete:

  • 1. Abgabenordnung,
  • 2. Ertragsteuern,
  • 3. Verkehrsteuern,
  • 4. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz,
  • 5. Buchführung und Rechnungslegung,
  • 6. Betriebswirtschaft,
  • 7. Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete,
  • 8. Steuerberatungsrecht,
  • 9. Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern


Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:

  • 1. Steuerrecht I (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz)
  • 2. Steuerrecht II (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag)
  • 3. Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung)
  • 4. Betriebswirtschaft (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung).


Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Vortrag und einem Fachgespräch der Prüfungsgebiete nach § 3 Abs. 1 RV-StFW, bei denen der Prüfungsteilnehmer zeigen soll, dass praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Sachverhalte gelöst werden können. Das Thema für den Vortrag wird dem Prüfungsteilnehmer vom Prüfungsausschuss aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Wahl gestellt. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt zehn Minuten. Die mündliche Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern, davon sollen höchstens fünf Minuten auf den Vortrag verwendet werden.

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.

Anmeldung zur Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung, die in der Regel im letzten Quartal eines Jahres stattfindet, wird im Juli ausgeschrieben.

Hier können Sie den Anmeldevordruck (PDF) herunterladen

Alternativ kann dieser telefonisch bei der Kammergeschäftsstelle unter der Telefonnummer 06221-183077 angefordert werden.

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) – (PO-FBP PDF) und der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin (RV-StFW PDF) der Steuerberaterkammer.