Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling

Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist eine 2018 neu geschaffene Zusatzqualifikation im Bereich des Steuerwesens, die ab 2019 durch eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann.

Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an ausgebildete Steuerfachangestellte und Auszubildende mit gleichwertiger Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann); aber auch Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium können sich weiter qualifizieren.

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling wird in den Bereichen internes und externes Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie integrierte Unternehmensplanung liegen.

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling erteilen die Steuerberaterkammern.

 

Prüfungstermine zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling

Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling findet in der Regel Mitte Oktober statt. Die schriftliche Prüfung im Jahr 2024 wurde wie folgt terminiert:

Fortbildungsprüfung Winter 2024/2025:              16. Oktober 2024

Die mündliche Prüfung  zum/zur Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling findet in der Regel Ende Januar/Februar statt (Änderungen jeweils vorbehalten).

Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und controlling

Die Kammer führt zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen durch, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.

Ziel der Prüfung ist der Nachweis von Qualifikationen, um insbesondere folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und verantwortungsvoll wahrnehmen zu können:
1. Unter Anwendung des nationalen Handelsrechts und Steuerrechts eine ordnungsmäßige Buchführung erstellen,
2. Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anwenden,
3. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht anfertigen und dabei die Rechtsform der Mandanten beachten,
4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden und finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und veranschaulichen,
5. Unternehmensdaten für Planungs- und Kontrollentscheidungen betriebswirtschaftlich auswerten und interpretieren,
6. Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnung zur Unterstützung und Mitgestaltung der Beratung anwenden,
7. Jahresabschlüsse und Kennzahlen mandantenbezogen analysieren und einschätzen,
8. Finanz- und Liquiditätsplanungen statisch und dynamisch zur Unterstützung der Beratung durchführen,
9. Investitionsbedarf mandantenbezogen einschätzen und Kreditrisiken analysieren und bewerten.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachassistent/Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  •  Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuer und beratenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach einem mindestens dreijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt; Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter,  Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens vierJahre  praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstundenauf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens sechs Jahre praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt erteilen die Steuerberaterkammern.

Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zur Fachassistentin/zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling auf folgende Prüfungsgebiete:

1. EXTERNES RECHNUNGSWESEN (GESAMTANTEIL ca. 35%)

(Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)

Im Prüfungsgebiet „externes Rechnungswesen“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, eigenständig und verantwortlich nach nationalem Handelsrecht und nach Steuerrecht eine ordnungsgemäße Buchführung mandantenbezogen zu erstellen und den Jahresabschluss aufzustellen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:


1. im Rahmen der Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen und daraus Buchungen ableiten,


2. die Buchführung dahingehend organisieren, dass diese einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vermitteln kann,


3. die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anwenden,


4. die Bilanzierung unter Berücksichtigung der Bilanzierungsgrundsätze dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen,


5. Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Ergebnisauswirkungen der Bewertungsmaßnahmen darstellen,


6. Jahresabschluss mit allen Bestandteilen aufstellen, Inhalte und Aussagen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beherrschen,


7. bilanzielle Besonderheiten bei Personengesellschaften nach Handelsrecht und nach Steuerrecht darstellen,


8. Besonderheiten des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften analysieren und Inhalte des Lageberichts wiedergeben,


9. Anpassung nach Betriebsprüfungen insbesondere hinsichtlich der Mehr-/Weniger-Rechnung kontrollieren und dem Mandanten gegenüber erläutern.

2. INTERNES RECHNUNGSWESEN (GESAMTANTEIL ca. 65%)

(Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse, Finanzierung).

 

Im Prüfungsgebiet „internes Rechnungswesen“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, Kosten- und Leistungsrechnungen mandantenbezogen einzurichten und anzuwenden, Instrumente des Controllings für ein Steuerungssystem im Mandantenunternehmen zu nutzen, Jahresabschlüsse zu analysieren sowie Finanzierungen zu entwickeln und zu begleiten. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:


1. Kosten- und Leistungsrechnung

  • a) Kosten und Leistung als Rechengrößen definieren und abgrenzen, um mandantenbezogene Zwecke der Kostenrechnung zu simulieren, aufzuzeigen und zu konkretisieren,
  • b) Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen auswählen, anwenden und bei Veränderungen anpassen,
  • c) Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen auswählen, anwenden und bei Veränderungen anpassen,
  • d) Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen auswählen, anwenden und bei Veränderungen anpassen,
  • e) Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung zur Lösung unterschiedlicher Problemstellungen und zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen anwenden und bei Veränderungen anpassen.

2. Controlling

  • a) Ziele, Aufgaben und Instrumente des Controllings beschreiben und deren Einhaltung anhand ausgewählter Kennzahlen beurteilen,
  • b) integrierte Unternehmensplanung mit Bilanz-, Liquiditäts- und Ertragsplanung zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen entwerfen, begleiten und bei Veränderungen anpassen,
  • c) Budgetierungsverfahren zur Unterstützung und Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen der Unternehmenszielsetzung und Unternehmenssteuerung aufbereiten und simulieren,
  • d) geeignete Controlling-Instrumente zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen darstellen und mandantenbezogene Planungs-, Kontroll- und Informationssysteme beurteilen.

3. Jahresabschlussanalyse

  • a) Jahresabschlüsse betriebswirtschaftlich auswerten, Schlussfolgerungen in formaler und materieller Hinsicht ziehen und die Ergebnisse gegenüber dem Mandanten kommunizieren,
  • b) für die ökonomische Entwicklung des Mandantenunternehmens den internen und externen Betriebsvergleich einschließlich einer statistischen Auswertung erstellen und analysieren,
  • c)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zur sachgerechten Ermittlung der Kennzahlen strukturieren und zweckbestimmt aufbereiten,
  • d) Bewegungsbilanz erstellen und interpretieren sowie Kapitalflussrechnung zur Darstellung der Ursachen von Veränderungen liquider Mittel ausarbeiten,
  • e) Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage mandantenorientiert ermitteln und analysieren sowie Schlussfolgerungen für das Mandantenunternehmen ziehen.

4. Finanzierung

  • a) Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements beschreiben und deren Einhaltung anhand ausgewählter Kennzahlen und Finanzierungsregeln beurteilen, insbesondere unter dem Aspekt einer konstanten Zahlungsfähigkeit und einer überlegten Finanzstrategie des Mandanten,
  • b) Finanz- und Liquiditätsplanungen sowohl statisch als auch dynamisch zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen durchführen und bei Veränderungen zur Optimierung der Kapitalstruktur anpassen,
  • c) Finanzierungsarten beherrschen sowie zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen die Möglichkeiten und Methoden zur Kapitalbeschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform und der Finanzierungsanlässe des Mandanten auswählen,
  • d) Investitionsbedarf zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen feststellen, die optimale Investitionsentscheidung mithilfe von Investitionsrechnungen ermitteln und ökonomisch begründen,
  • e) Kreditrisiken zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen ermitteln, Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und den Einsatz dieser Instrumente, insbesondere Forderungsmanagementmaßnahmen, im Mandantenunternehmen analysieren und Optimierungen aufzeigen,
  • f) die für die Ziele des Mandanten geeigneten Finanzierungs- und Förderinstrumente zur Vorbereitung mandantenbezogener Beratungen darstellen sowie Kredit- und Förderkonditionen beurteilen.

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling erteilen die Steuerberaterkammern.

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling, die in der Regel im Oktober stattfindet, wird im April ausgeschrieben.

Hier können Sie den Anmeldevordruck (PDF) herunterladen.

Prüfungsordnung

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) – (PO-FBP PDF) und der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Rechnungswesen und Controlling (RV-FARC PDF) der Steuerberaterkammer.