Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Der Bereich der Lohnsachbearbeitung ist in den letzten Jahren auch in den Steuerberaterkanzleien immer komplexer geworden und erfordert für die sachgerechte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten besondere Spezialkenntnisse.

Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.

In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten kann. Für diese Prüfungen gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt.

Der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zu Grunde.

Bitte beachten Sie, dass der Anforderungskatalog in erster Linie als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Die Kammer sieht sich aus mehreren Gründen daran gehindert, solche Vorbereitungskurse selbst durchzuführen. Solche Vorbereitungskurse werden jedoch von verschiedenen anderen Institutionen angeboten.

Prüfungstermine

Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt findet in der Regel Mitte Oktober statt. Die schriftliche Prüfung im Jahr 2024 wurde wie folgt terminiert:

Fortbildungsprüfung Winter 2024/2025:                     16. Oktober 2024

Die mündliche Prüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt findet in der Regel Ende Januar/Februar statt (Änderungen jeweils vorbehalten).

Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung

Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.

In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten kann.

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten oder erfolgreichem Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums: Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter,  Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens vier Jahre  praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstundenauf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens sechs Jahre praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt erteilen die Steuerberaterkammern.

Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zur Fachassistentin/zum Fachassistenten Lohn und Gehalt auf folgende Prüfungsgebiete:

  • a) Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn)
  • b) Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung),
  • c) Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabteilung, Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge),
  • d) Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarif-vertragsrecht),
  • e) Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit).

 

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebiets-übergreifender Aufgabenstellung aus den Gebieten a) bis e) zu fertigen. Die Bearbeitungsdauer beträgt vier Zeitstunden.


Der mündliche Teil der Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf die zuvor genannten Prüfungsgebiete a) bis e).

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt, die in der Regel im Oktober stattfindet, wird im April ausgeschrieben.

Hier können Sie den Anmeldevordruck (PDF) herunterladen.

Prüfungsordnung

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) – (PO-FBP PDF) und der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt (RV-FALG PDF) der Steuerberaterkammer.