Verzeichnis der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen (§ 3b Steuerberatungsgesetz)

Das Verzeichnis ist jedermann zugänglich.

Der Abruf der in dem Verzeichnis gespeicherten Daten ist unentgeltlich.

Über das Verzeichnis können Sie überprüfen, ob es sich bei einer bestimmten Person/ Gesellschaft um einen ausländischen Dienstleister handelt, der in Deutschland nach § 3a StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt und bei der zuständigen Steuerberaterkammer registriert ist. Das Verzeichnis dient dagegen nicht der Suche, inwieweit ausländische Dienstleister über bestimmte Qualifikationen oder Spezialisierungen verfügen.

Der Zugang zu dem Verzeichnis der ausländischen Dienstleister nach § 3a StBerG erfolgt über die Internetseite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).