Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Die 100. Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer hat sich im September 2019 dafür ausgesprochen, eine weitere Fortbildungsprüfung für Mitarbeiter in Steuerberatungskanzleien, den Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft (FALF), zur Durchführung zu bringen.

Der Bedarf an Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten durch den Steuerberater bewegt sich seit vielen Jahren auf einem soliden Niveau, da Mandanten insbesondere in landwirtschaftlich geprägten Regionen darauf angewiesen sind. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) erstellen können, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich auch mit wein- und gartenbaulichen Nutzungen sowie anderen landwirtschaftliche Nutzungen im Sinne von § 62 Bewertungsgesetz auskennen.

Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft bietet insbesondere Mitarbeitern von Steuerkanzleien mit der Qualifikation nach § 44 StBerG als Landwirtschaftliche Buchstelle eine attraktive Aufstiegschance.

Die Steuerberaterkammer Nordbaden hat 2020 gemeinsam mit den anderen Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und bietet Interessierten seit der ersten Prüfungskampagne 2023 die Ablegung FALF-Fortbildungsprüfung an.

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft erteilen die Steuerberaterkammern.

Prüfungstermine zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft findet in der Regel im Frühjahr statt. Die schriftliche Prüfung im Jahr 2024 wurde wie folgt terminiert:

Fortbildungsprüfung  2024:              20. März 2024 (13.00 - 17.00 Uhr)

Die mündliche Prüfung  zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft findet voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli statt (Änderungen jeweils vorbehalten).

Zulassungsvoraussetzung

Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.

In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen. Er soll somit qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit land- und forstwirtschaftlichen Mandaten bearbeiten können.

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens 12 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach einem erfolgreich abgelegten, mindestens dreijährigen Hochschulstudium mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt: Mindestens 12 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens 6 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes mit der Zusatzbeeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" nach § 44 StBerG oder einem Verein nach § 4 Nr. 8 StBerG
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann,  Fachagrarwirt Rechnungswesen): Mindestens 18 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstundenauf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens vier Jahre praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft erteilen die Steuerberaterkammern.

Prüfungsanforderung

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zur Fachassistentin/zum Fachassistenten Lohn und Gehalt auf folgende Prüfungsgebiete:

1. Steuerrecht

2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss)

3. Landwirtschaftliche Betriebslehre

4. Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle
a) Landwirtschafte Nutzungen
b) Forstwirtschaftliche Nutzungen
c) Weinbauliche Nutzungen
d) Gartenbauliche Nutzungen
e) Sonstige landwirtschaftliche Nutzungen im Sinne von § 62 Bewertungsgesetz

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer vierstündige Klausur.

Die vorstehend genannten Prüfungsgebiete sind im schriftlichen Teil der Prüfung wie folgt gewichtet:

1. Steuerrecht, ca. 50% der Bearbeitungsdauer

2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss), ca. 20% der Bearbeitungsdauer

3. Landwirtschaftliche Betriebslehre, ca. 20% der Bearbeitungsdauer

4. Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle, ca. 10% der Bearbeitungsdauer

Zur Beachtung regionaler Unterschiede ist das Prüfungsgebiet "Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle" im schriftlichen Teil der Prüfung auf die Teilbereiche "landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung" begrenzt. Im mündliche Teil können jedoch auch Fragen zur wein- und gartenbaulichen Nutzung sowie sonstiger Nutzung im Sinne von § 62 BewG geprüft werden.

Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt.

In der mündlichen Prüfung, die je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten soll und sich auf die vorstehend genannten Prüfungsgebiete ersteckt, soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft findet in der Regel im Frühjahr statt.

Hier können Sie den Anmeldevordruck (PDF) herunterladen.

Alternativ kann dieser telefonisch bei der Kammergeschäftsstelle unter der Telefonnummer 06221-183077 angefordert werden.

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/-in Land- und Forstwirtschaft wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung (PDF) für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) (PO-FBP PDF)und der Rechtsvorschrift (PDF) für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Land- und Forstwirtschaft (RV-FALF PDF).