Fachberaterordnung

Steuerberater können einen amtlich verliehenen Fachberatertitel erlangen, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Dies hat die 17. Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer am 28. März 2007 in Erfurt beschlossen. Die Fachberaterbezeichnung kann für die Gebiete "Internationales Steuerrecht" sowie "Zölle und Verbrauchsteuern" erworben werden.

Der Erwerb des Titels setzt weit überdurchschnittliche praktische und theoretische Kenntnisse auf dem jeweiligen Spezialgebiet voraus. Die Fachberaterordnung schreibt einen 120 Stunden umfassenden Lehrgang sowie den Nachweis zahlreicher praktischer Fälle vor. Um die hohe Qualität der Ausbildung sicherzustellen, müssen Lehrgangsveranstalter ihr Angebot von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifizieren lassen.

Die Fachberaterordnung wurde durch das Bundesministerium der Finanzen genehmigt. Sie ist entsprechend der Regelung des § 86 Abs. 3 Satz 4 StBerG am 1. August 2007 in Kraft getreten. Zuständig für die Verleihung der Fachberaterbezeichnung sind die Steuerberaterkammern.

Mit der neuen Möglichkeit zur beruflichen Spezialisierung wird dem Bedürfnis der Steuerberater und ihrer Mandanten Rechnung getragen. Verbraucher haben so die Möglichkeit, sich in speziellen Fragen des Steuerrechts an einen darauf spezialisierten Steuerberater zu wenden. Aufgrund der amtlichen Verleihung der Bezeichnung können sie auf die hohe Qualifikation des Fachberaters vertrauen. 

Fachberaterordnung (PDF)

Häufig gestellte Fragen zur Fachberaterordnung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fachberaterordnung, wie

  • Was ist der „Fachberater“ und warum wurde er geschaffen?
  • Auf welchen Gebieten kann die Fachberater-Qualifikation erworben werden? Warum wurden diese Gebiete ausgewählt?
  • Wie kann ich den Fachberater-Titel erwerben?

und viele mehr, haben wir zu einem FAQ-Fachberater (PDF) zusammengefasst und stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.