Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse

Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse

 

Auf der 102. Bundeskammerversammlung beschlossen die Delegierten, den Fachassistenten „Digitalisierung und IT-Prozesse“ (FAIT) einzuführen.

Die Steuerberaterkammer Nordbaden hat gemeinsam mit den anderen Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und bietet Interessierten ab der ersten Prüfungskampagne 2023 die Ablegung FAIT-Fortbildungsprüfung an.

Der FAIT richtet sich vor allem an IT-affine Steuerfachangestellte, die ihre Kompetenzen bei digitalen Prozessen ausbauen möchten. In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen Fachassistenten/Fachassistentinnen für Digitalisisierung und IT-Prozesse über den notwendigen Überblick, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber zu überwachen und zu steuern. Sie leisten jedoch keine Programmierarbeit und richten weder Systeme ein noch führen sie eine Endgerätekonfiguration durch.

Prüfungstermine zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse

Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse findet in der Regel im Frühjahr statt. Die schriftliche Prüfung im Jahr 2024 wurde wie folgt terminiert:

Fortbildungsprüfung  2024:              20. März 2024 (9.00 - 12.00 Uhr)

Die mündliche Prüfung  zum/zur Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse findet voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli statt (Änderungen jeweils vorbehalten).

Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung

Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.

Ziel der Prüfung ist der Nachweis von Qualifikationen, um insbesondere folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und verantwortungsvoll wahrnehmen zu können:

1. Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,

2. Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie unterstützen,

3. Kanzleimitarbeiter bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,

4. medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten organisieren,

5. Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,

6. Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens 12 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach einem erfolgreich abgelegten, mindestens dreijährigen wirtschaftswissenschaftlichem Hochschulstudium: Mindestens 12 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder IT-Systemkaufmann, oder Informationstechnologie, z.B. Fachinformatiker für Systemintegration, Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung): Mindestens 24 Monate praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstundenauf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in digitalisierung und IT-Prozesse erteilen die Steuerberaterkammern.

Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Digitalisierung ud IT-Prozesse setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zur Fachassistentin/zum Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse auf folgende Prüfungsgebiete:

1. Abgaben- und verfahrensrechtrliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse
2. Automatisierung
3. Digitale Arbeitsabläufe in den Kanzleien
4. Digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis
5. Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer dreistündige Klausur.

Die vorstehend genannten Prüfungsgebiete sind im schriftlichen Teil der Prüfung wie folgt gewichtet:
1. Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse sowie Automatisierung, ca. 70% der Bearbeitungsdauer
2. Digitale Arbeitsabläufe in den Kanzleien und im Mandatsverhältnis sowie Zusammenarbeit mit Finanzbehörden, ca. 30% der Bearbeitungsdauer

Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung Digitalsierung und IT-Prozesse werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt.

Die mündliche Prüfung, die je Prüfungsteilnehmer 45 Minuten nicht überschreiten soll, besteht aus einer Präsentation (Dauer nicht länger als 15 Minuten) und einem sich anschließenden Fachgespräch (Dauer nicht länger als 30 Minuten). In der mündlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren, Fachinhalte zu präsentieren und vertiefende oder erweiternde Fragestellungen zu beantworten.

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse findet in der Regel im Frühjahr statt.

Hier können Sie den Anmeldevordruck (PDF) herunterladen.

Alternativ kann dieser telefonisch bei der Kammergeschäftsstelle unter der Telefonnummer 06221-183077 angefordert werden.

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) (PO-FBP PDF) und der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (RV-FAIT PDF).