Vollmachtsdatenbank

Die Vollmachtsdatenbank (seit 1. Juli 2020 im Eigenbetrieb der Bundessteuerberaterkammer) ist eine internetbasierte Softwarelösung für steuerliche Berater mit folgenden Funktionen:

  • Elektronische Verwaltung der von Mandanten schriftlich erteilten Vollmachten
  • Legitimation gegenüber der Finanzverwaltung als Bevollmächtigter des Mandanten

  • Berechtigung für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten des Mandanten.

Der elektronische Datenabruf von der Finanzverwaltung zur Ansicht und weiteren Verarbeitung der Daten erfolgt dann durch die in der Kanzlei eingesetzten Programme (wenn der Softwarelieferant der Kanzlei dies unterstützt).

Über die untenstehenden Links erhalten Sie Zugang zur Registrierung bzw. der Anwendung und finden ausführliche Informationen rund um das Thema "Vollmachtsdatenbank".

 

Aktuelle Hinweise:

  • Die Vollmachtsdatenbank (VDB) wird seit 1. Juli 2020 von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) betrieben (Eigenbetrieb).
  • Um den Internet Explorer 11 weiterhin zum Aufruf der Vollmachtsdatenbank verwenden zu können, muss für jeden Benutzer die neue Internetadresse www.bstbk-vollmachtsdatenbank.de in den Vertrauenswürdigen Sites des Browsers eingetragen werden. Die Eintragung können Sie manuell im Internet Explorer | Internetoptionen | Sicherheit | Vertrauenswürdige Sites vornehmen oder die neue Version der DATEV-Zone installieren. Dies ist notwendig, um die Authentisierung mittels Kammermitgliedsausweis, Smartcard und mIDentity zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank im Eigenbetrieb der Bundessteuerberaterkammer ab dem 01.07.2020 zu ermöglichen. Alternativ können Sie auch die Browser Microsoft Edge (mit Chromium Engine; ab Version 79) und Google Chrome verwenden.
  • Der mit der DATEV eG bestehende Nutzungsvertrag endete am 30. Juni 2020. Falls Sie Ihren Nutzungsvertrag nicht fristgemäß bis zum 30. Juni 2020 auf die BStBK umgestellt haben sollten, ist nachstehende Vorgehensweise zu beachten:
    • Es ist zunächst eine Neuregistrierung in der VDB (BStBK) und der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit der Bundessteuerberaterkammer erforderlich.
    • Im Anschluss muss der DATEV eG bis spätestens zum 30. Juli 2020 ein Auftrag zur Übertragung der Vollmachtsdaten in die VDB der BStBK erteilt werden.
    • Laden Sie hierzu das entsprechende Weisungsformular (PDF) herunter.
    • Das ausgefüllte und unterzeichnete Weisungsformular ist ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse vdb@service.datev.de zu übersenden.
    • Nach Durchführung der Datenübertragung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.
    • Im Anschluss daran kann die VDB wieder geöffnet und die gespeicherten Vollmachten an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
  • Anträge auf Registrierung einer DATEV SmartCard für Berufsträger erfolgen derzeit in der Regel binnen 3 Arbeitstagen. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine weitere Benachrichtigung des Mitgliedes.
  • Nach der Eintragung der DATEV SmartCard für Berufsträger im Berufsregister der Kammer ist die (Erst-Registrierung des Nutzers in der Vollmachtsdatenbank erforderlich. Nutzen Sie hierzu den ersten Link auf der Zugangsseite zur Vollmachtsdatenbank (https://www.bstbk-vollmachtsdatenbank.de/vdbr/index.vdb).
  • Bei Beantragung einer Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer Nordbaden erhalten Sie zunächst die Zugangskarte mit Anschreiben und - aus Sicherheitsgründen - einen Tag später den für die Inbetriebnahme erforderlichen Transport-PIN mit getrennter Post zugesendet. Eine gesonderte Mitteilung der User-ID an die Kammer ist nicht erforderlich, da die Kammer die Produktionsdaten direkt vom Kartenhersteller erhält.
  • Die Kammer erhält immer noch Registrierunganträge für DATEV SmartCards, die nicht mit dem Berufsträgerattribut versehen sind. In den dem Antrag beizufügenden Screenshot der SmartCard-Informationen aus der Anwendung "DATEV Sicherheitspaket pro" sind solche für den Zugang zur Vollmachtsdatenbank untauglichen Karten sehr leicht daran erkennbar, dass in der Zeile "SmartCard Typ:" der Suffix "für Berufsträger" fehlt.

Beantragen Sie in einem solchen Fall bei der DATEV eG den sog. "Funktionswechsel" für Ihre bisherige DATEV SmartCard/mIDentity im DATEV-Shop. Bitte beachten Sie bei einem beabsichtigten Funktionswechsel die Hinweise der DATEV eG, wenn Sie mit Ihrer Karte bereits die Anwendung "Steuerkonto online" genutzt haben.

 

 

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