Nachrichten 2011
Aktuelle Nachrichten der Bundessteuerberaterkammer
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Mit kleinen Schritten in Richtung Vereinfachung:
Stellungnahme der BStBK zum Referentenentwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich seit Jahren für Steuervereinfachung und Bürokratieabbau ein. Entsprechend begrüßen wir die aktuellen Bemühungen um eine Vereinfachung des Steuerrechts. Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen können allerdings nur als ein erster Einstieg in das Thema der Steuervereinfachung bewertet werden.
Positiv hervorzuheben ist die vorgesehene Erleichterung für Unternehmen bei der elektronischen Rechnungsstellung. Dies ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern beseitigt Nachteile für die deutschen Unternehmen gegenüber europäischen Unternehmen. Im Einzelnen muss hier aber noch die Praxistauglichkeit der vorgesehenen Regelung verbessert werden.
Eine weitere Vereinfachung sieht das Steuervereinfachungsgesetz dadurch vor, dass zukünftig alle Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen werden. Da die derzeitige Lage für die betroffenen Steuerpflichtigen nur sehr schwer durchschaubar ist, ist diese Vereinheitlichung zu begrüßen. Positiv zu bewerten ist aus steuersystematischer Sicht auch, dass wie bei der Entfernungspauschale nun auch bei den Kinderbetreuungskosten die Kategorie der „Wie-Werbungskosten“ bzw. „Wie-Betriebsausgaben“ wieder beseitigt wird.
Demgegenüber hält die BStBK die vorgesehene Möglichkeit, Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre abzugeben, für völlig verfehlt. Sie wird u. E. nur in sehr wenigen Fällen überhaupt in Anspruch genommen, da alle diejenigen, die eine Steuererstattung erwarten, nicht zwei Jahre darauf warten werden. Außerdem entfällt nicht das Sammeln und Vorhalten der Belege pro Kalenderjahr.
Soweit wie möglich sollten Maßnahmen des Steuervereinfachungsgesetzes auch bereits für 2011 umgesetzt werden. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags erst für 2012 halten wir allerdings aus Praktikabilitätsgesichtspunkten für vertretbar, da ansonsten unverhältnismäßiger Berichtigungsbedarf bei den Lohnsteueranmeldungen droht. Bereits für die Veranlagung 2011 umsetzbar wäre aber z. B. die vorgesehene Vereinfachung durch den Wegfall der Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens.
Die Bundessteuerberaterkammer unterstützt nachdrücklich das Vorhaben, künftig Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht intensiver aufeinander abzustimmen, und hat schon frühzeitig die Probleme aufgezeigt, die sich aus dem Auseinanderdriften beider Rechtsgebiete für die tägliche Praxis in der Lohnabrechnung ergeben. Hier ist dringend Abhilfe gefordert, um den Arbeitgeber von unnötiger Bürokratie zu entlasten.
Auch das Vorhaben für eine anwenderfreundlichere Gestaltung von Steuererklärungsvordrucken ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Da in den Steuererklärungsvordrucken die Informationen abgefragt werden, die die Finanzverwaltung für die konkrete Steuerfestsetzung benötigt, können die Vordrucke aber nur dann wirklich anwenderfreundlich werden, wenn zunächst das materielle Steuerrecht vereinfacht wird.
Die ausführliche Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer zum Referentenentwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 finden Sie hier.